Stand: 9. Juli 2026
- 1. Geltungsbereich und Veranstalterin
- 2. Anmeldung und Vertragsabschluss
- 3. Leistungen
- 4. Preise und Zahlung
- 5. Annullierung, Umbuchung und Rücktritt durch den Teilnehmer
- 6. Versicherung
- 7. Eigenverantwortung und Teilnahmevoraussetzungen
- 8. Programm- und Preisänderungen, Absage durch burnair Event
- 9. Pauschalreisen und Kundengeldabsicherung
- 10. Mitwirkungspflichten, Einreise- und Visavorschriften
- 11. Beanstandungen
- 12. Bild- und Tracking-Daten
- 13. Haftung
- 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Geltungsbereich und Veranstalterin
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer (nachfolgend «Teilnehmer» oder «Kunde») und der burnair Event GmbH (nachfolgend «burnair Event»), Neumühlestrasse 54, 8406 Winterthur, für die Teilnahme an Veranstaltungen, Wettkämpfen, XC Camps, Weiterbildungskursen, geführten Touren und Reisen.
burnair Event ist eine eigenständige Gesellschaft. Für die digitalen Dienstleistungen und den Online-Shop gelten die separaten AGB der burnair GmbH.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung akzeptiert der Teilnehmer diese Bedingungen sowie die ergänzenden Regeln und Haftungsausschluss.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt über die jeweils angegebene Plattform (burnair.ch oder eine separate Event-Seite), schriftlich oder persönlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch burnair Event zustande. Die Teilnehmerzahl kann beschränkt sein; massgebend ist die Reihenfolge der Anmeldungen, sofern nicht anders angegeben.
Meldet eine Person weitere Teilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung) wie für ihre eigenen ein.
3. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungs- bzw. Reisebeschreibung und den Reiseunterlagen. Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn burnair Event sie schriftlich bestätigt hat.
burnair Event kann Programm, Routen und Ablauf aus Sicherheits-, Wetter- oder organisatorischen Gründen jederzeit anpassen. Oberste Priorität hat jederzeit die Sicherheit.
Für Anreise und rechtzeitiges Eintreffen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich, sofern die Anreise nicht ausdrücklich Teil der gebuchten Leistung ist.
4. Preise und Zahlung
Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung und verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, pro Person in Schweizer Franken oder Euro. Massgebend sind die bei der Buchung gültigen Preise. Die burnair Event GmbH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; die Preise enthalten daher keine Mehrwertsteuer.
Die Zahlung hat innert der in der Rechnung genannten Frist zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen kann der gesamte Betrag sofort fällig sein. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann burnair Event die Leistung verweigern und Gebühren gemäss Ziffer 5 geltend machen.
5. Annullierung, Umbuchung und Rücktritt durch den Teilnehmer
Eine Annullierung oder Änderung einer bestehenden Buchung muss burnair Event unverzüglich und schriftlich (z. B. an support@burnair.cloud) mitgeteilt werden. Massgebend für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Erklärung bei burnair Event.
5.1 Annullierungskosten
Sofern in der jeweiligen Veranstaltungs- oder Reisebeschreibung nichts anderes festgelegt ist, gelten folgende Annullierungskosten, bezogen auf den Arrangementpreis:
- bis 60 Tage vor Abreise/Beginn: 25 % der Kosten
- bis 40 Tage vor Abreise/Beginn: 50 % der Kosten
- bis 25 Tage vor Abreise/Beginn: 75 % der Kosten
- bis 0 Tage vor Abreise/Beginn: 100 % der Kosten
Bereits verbindlich gebuchte personenbezogene Drittleistungen (z. B. Flüge, Hotelbuchungen) sind unabhängig vom Annullierungsdatum in jedem Fall vollständig zu begleichen.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass burnair Event kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die geschuldete Entschädigung entsprechend.
5.2 Bearbeitungsgebühr
Je nach Aufwand wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 bis CHF 100 erhoben. Diese wird von Annullierungskostenversicherungen in der Regel nicht gedeckt.
5.3 Ersatzteilnehmer
Kann der Teilnehmer nicht teilnehmen, kann er einen Ersatzteilnehmer benennen, der bereit ist, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten gehen zulasten des Teilnehmers und des Ersatzteilnehmers.
6. Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung ist bei allen Arrangements von burnair Event obligatorisch und liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Annullierungskosten infolge Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) werden nicht von burnair Event, sondern gegebenenfalls von der Annullierungskostenversicherung des Teilnehmers übernommen.
Jeder Teilnehmer muss zudem über eine gültige Haftpflichtversicherung mit Deckung für den ausgeübten Flugsport im jeweiligen Reiseland (mit angemessener Garantiesumme) sowie über eine ausreichende Unfall-, Kranken- und Rettungs-/Bergungsversicherung (inkl. Rückführung; z. B. REGA oder im Ausland gleichwertig) verfügen. Im Reisepreis sind keine Versicherungen inbegriffen.
7. Eigenverantwortung und Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er:
- über ein im jeweiligen Flugland gültiges und anerkanntes Pilotenbrevet bzw. eine entsprechende Lizenz verfügt. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, für das Land, in dem er fliegt, die dort anerkannte Lizenz zu besitzen (z. B. Schweiz: in der Schweiz anerkannte Lizenz; Südafrika: in Südafrika anerkannte Lizenz)
- über zugelassenes und funktionstüchtiges Flugmaterial verfügt (Schirm, Gurtzeug mit korrekt gepacktem Rettungsgerät, Helm)
- körperlich und gesundheitlich für die Teilnahme geeignet und voll handlungsfähig ist (insbesondere nicht unter Alkohol-, Drogen- oder beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss)
- über eine sichere Start- und Landetechnik verfügt
Es gelten zusätzlich die in den Regeln und Haftungsausschluss festgehaltenen Sicherheits- und Verhaltensregeln. Flugschüler und nicht brevetierte Piloten sind eigenverantwortlich, die notwendigen Lizenzen abzuklären. Erfüllt ein Teilnehmer die Voraussetzungen nicht oder stört er die Gruppe erheblich, kann die Reiseleitung ihn von der Teilnahme ausschliessen; allfällige Rückreisekosten gehen zulasten des Teilnehmers, der bezahlte Preis wird nicht zurückerstattet.
Für bestimmte Personengruppen (insbesondere Fluglehrer, Mitarbeitende von Flugschulen oder Gleitschirmreiseanbietern sowie Experten und Sachverständige) kann burnair Event die Teilnahme von einer vorgängigen Kontaktaufnahme und Zustimmung abhängig machen.
8. Programm- und Preisänderungen, Absage durch burnair Event
8.1 Änderungen vor und nach Vertragsabschluss
burnair Event behält sich vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor der Buchung zu ändern. Preisstaffeln nach Teilnehmerzahl (z. B. Zuschlag bei Durchführung mit Kleingruppe) sind zulässig, wenn sie in der jeweiligen Ausschreibung ausgewiesen sind.
Nach Vertragsabschluss sind Preiserhöhungen nur zulässig bei nachträglicher Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffkosten), bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben und Gebühren oder bei Wechselkursänderungen. Die Erhöhung entspricht dem auf den einzelnen Teilnehmer entfallenden Anteil der nachgewiesenen Kostensteigerung und wird dem Teilnehmer spätestens drei Wochen (21 Tage) vor Abreise bzw. Beginn unter Angabe der Berechnung mitgeteilt; danach sind Preiserhöhungen ausgeschlossen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des Arrangementpreises, kann der Teilnehmer unverzüglich, spätestens innert 10 Tagen nach Mitteilung, vom Vertrag zurücktreten und erhält bereits bezahlte Beträge vollumfänglich zurück.
8.2 Programmänderungen wegen Wetter
Gleitschirmfliegen ist eine wetterabhängige Outdoor-Sportart. burnair Event behält sich vor, Programm oder einzelne Leistungen (z. B. Destination, Unterkunft, Transport) anzupassen, wenn die Umstände dies erfordern, und bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistungen. Für Änderungen wegen höherer Gewalt oder behördlicher Massnahmen haftet burnair Event nicht.
8.3 Absage durch burnair Event
burnair Event kann eine Veranstaltung absagen bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl (sofern die Absage innert der dort genannten Frist erfolgt), bei höherer Gewalt, bei behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen (insbesondere ungeeignete Wetterbedingungen). Bei Absage werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet; weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reisekosten) sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Pauschalreisen und Kundengeldabsicherung
Regelfall: Bei den meisten XC Camps und geführten Touren erbringt burnair Event ausschliesslich die Guiding- und Betreuungsleistung. Die Teilnehmer buchen und bezahlen Anreise und — soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben — Unterkunft selbst und direkt beim jeweiligen Anbieter. In diesem Fall liegt keine Pauschalreise vor.
Gebündelte Reisen: Bei einzelnen Angeboten kann burnair Event Unterkunft und/oder weitere Leistungen mit der Guiding-Leistung zu einem Gesamtpreis verbinden. Soweit ein solches Angebot eine Pauschalreise im Sinne des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG) darstellt — also die Verbindung von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für dieselbe Reise zu einem Gesamtpreis, sofern mindestens eine Übernachtung oder mehr als 24 Stunden umfasst sind —, gelten die zwingenden Bestimmungen des PRG. In diesem Fall stellt burnair Event die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen bereit und sorgt für die gesetzlich geforderte Sicherstellung der einbezahlten Kundengelder (Kundengeldabsicherung).
Welche Leistungen ein konkretes Angebot umfasst und ob es als Pauschalreise gilt, ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung.
10. Mitwirkungspflichten, Einreise- und Visavorschriften
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich, sich über Pass-, Visa-, Einreise-, Gesundheits- und Zollvorschriften des Reiselands und allfälliger Transitländer zu informieren und diese einzuhalten. Kann eine Reise wegen fehlender Reisedokumente nicht angetreten werden, gelten die Annullierungsbestimmungen gemäss Ziffer 5. Kosten einer allfälligen Einreiseverweigerung trägt der Teilnehmer.
11. Beanstandungen
Entspricht eine Leistung nicht der Vereinbarung, hat der Teilnehmer dies unverzüglich vor Ort der Reiseleitung zu melden und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche sind zur Beweissicherung möglichst innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich an burnair Event zu richten, unter Beilage allfälliger Beweismittel. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
12. Bild- und Tracking-Daten
Bei Veranstaltungen können Live-Tracking, Ranglisten sowie Foto- und Videoaufnahmen erstellt und für Dokumentations- und Werbezwecke veröffentlicht werden. Einzelheiten — insbesondere zur öffentlichen Anzeige von Namen und Positionen beim Live-Tracking sowie zum Widerspruchsrecht gegen Foto-/Videoaufnahmen — sind in der Datenschutzerklärung und in den Regeln geregelt. Mit der Anmeldung nimmt der Teilnehmer diese Bearbeitung zur Kenntnis.
13. Haftung
13.1 Grundsatz und Eigenverantwortung
Der Teilnehmer übt seinen Sport auf eigenes Risiko aus. Für die Entscheidung über Start, Flug, Route und Landung sowie die Einhaltung der landesüblichen Vorschriften ist allein der Teilnehmer verantwortlich, auch in der Gruppe. burnair Event, ihre Reiseleiter, Fluglehrer und ihr Personal übernehmen hierfür keine Verantwortung.
13.2 Haftungsausschluss und -beschränkung
Die Haftung von burnair Event für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. burnair Event haftet nicht, wenn die Nicht- oder Schlechterfüllung auf Versäumnisse des Teilnehmers, auf unvorhersehbare Versäumnisse unbeteiligter Dritter oder auf höhere Gewalt, Wetterlage oder nicht abwendbare Ereignisse zurückzuführen ist. Bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung — ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit — auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.
Unberührt bleibt die zwingende Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leib und Leben sowie nach internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (z. B. Montrealer Übereinkommen im Luftverkehr).
13.3 Vermittelte Leistungen
Soweit burnair Event lediglich Leistungen Dritter (z. B. Hotels, Transportunternehmen, lokale Veranstalter) vermittelt, haftet sie nur für die sorgfältige Auswahl, nicht für die Leistungserbringung selbst.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und burnair Event ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben die zwingenden Bestimmungen des Rechts ihres Aufenthaltsstaates von dieser Rechtswahl unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände nach anwendbarem Konsumentenrecht bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
burnair Event GmbH
Neumühlestrasse 54, 8406 Winterthur, Schweiz
burnair.ch
